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   BSG, 25.02.1992 - 4 RA 14/91   

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BSG, 25.02.1992 - 4 RA 14/91 (https://dejure.org/1992,3699)
BSG, Entscheidung vom 25.02.1992 - 4 RA 14/91 (https://dejure.org/1992,3699)
BSG, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - 4 RA 14/91 (https://dejure.org/1992,3699)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79

    Nachentrichtung - Antragsfrist - Angestelltenversicherungsbeitrag

    Auszug aus BSG, 25.02.1992 - 4 RA 14/91
    Deshalb sind diesem nach deutschem Recht anzurechnenden Beitrag, dessen Wirksamkeit von dem erst am 11. Mai 1987 ergangenen Zulassungsbescheid nicht abhängt (vgl BSGE 50, 16, 17 = SozR 5750 Art 2 § 51a Nr 36), nunmehr die nach israelischem Recht anrechnungsfähigen Pflichtversicherungszeiten von weit mehr als 240 Kalendermonaten hinzuzurechnen.
  • BSG, 15.03.1978 - 1 RA 41/77

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Neufeststellung - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 25.02.1992 - 4 RA 14/91
    Ist - wie hier - die Wartezeit (nur) gemäß § 24 Abs 3 Satz 1 Buchst b AVG erfüllt, tritt der (fingierte) Versicherungsfall - ungeachtet der schon am 1. April 1984 gegebenen EU - erst am Tage der Antragstellung ein (§ 24 Abs 3 Satz 2 AVG; BSGE 46, 73, 76 = SozR 2200 § 1253 Nr 6; KassKomm-Niesel § 1247 RVO RdNr 15).
  • BSG, 24.05.2007 - B 1 KR 18/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - Notfallbehandlung im Ausland

    Wortlaut, Regelungssystem und Zweck des DTSVA (vgl bereits 1.a; d; 2. sowie zum Zweck unten c) lassen bei seiner Auslegung gemäß den für völkerrechtliche Verträge geltenden Grundsätzen (vgl zB BSG SozR 4-6961 Nr. 8 Nr. 1 RdNr 19 mwN; BSG SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1 S 8) nicht den Schluss zu, dass Kostenerstattungsansprüche gegen den deutschen Krankenversicherungsträger damit ausgeschlossen sind.
  • BSG, 30.06.1997 - 4 RA 16/97

    Anspruch auf Gewährung von Altersruhegeld - Berücksichtigung der zum israelischen

    Zwar habe das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, daß für die Anrechnung von Ausfallzeiten iS von Art. 22 Nr. 3 DISVA israelische Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Tätigkeit deutschen Pflichtbeiträgen auch im Blick auf den Eintritt in die Versicherung gleichstünden (Urteil vom 25. Februar 1992, SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1).

    Dabei haben sich die Vertragspartner in ständiger Anwendungspraxis zu Art. 20 Abs. 2 DISVA von einer erweiterten Bedeutung des Begriffs der "Versicherungszeit" iS des Art. 1 Nr. 10 DISVA leiten lassen (vgl BSG SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1), der alle "für die Berechnung (des Zahlbetrags) der Rente" anzurechnenden Zeiten, also nach deutschem Recht auch die Ausfallzeit und die Zurechnungszeit umfaßt.

    In diesem Sinn bezeichnet auch die Denkschrift der Bundesregierung zu Art III Buchst a des Änderungsabkommens (BT-Drucks 10/5526 vom 21. Mai 1986) die Ausfall- und Zurechnungszeiten als "beitragslose Versicherungszeiten" (vgl hierzu eingehend BSG SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1 S 6 f).

    Wie der Senat mit Urteil vom 25. Februar 1992 (SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1) entschieden hat, kann diesem Vertragstext nicht entnommen werden, daß dies für die Anrechnungsvoraussetzungen des Eintritts in die Versicherung nicht gelten soll; vielmehr stehen für die Anerkennung von Ausfallzeiten iS von Art. 22 Nr. 3 DISVA israelische Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Tätigkeit deutschen Pflichtbeiträgen auch hinsichtlich des Eintritts in die (deutsche) Versicherung gleich.

    Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland mit einer Reihe von Staaten Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, die "für die Anrechnung von Ausfallzeiten" ebenfalls eine Gleichstellung von Pflichtbeiträgen vorsehen (bzw vorsahen), und zusätzlich die ausdrückliche Klausel enthalten (enthielten), daß dem Eintritt in die deutsche Rentenversicherung der Eintritt in die Versicherung des anderen Abkommensstaates gleichgestellt wird (vgl BSG SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1 S 8).

    Hätten die Vertragspartner die Rechtsansicht der Beklagten geteilt, wäre eine ausdrückliche Regelung des Eintritts in die Versicherung unumgänglich gewesen (vgl BSG SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1 S 9).

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 82/09 R

    Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung von Verfolgungsersatzzeiten -

    Nach stRspr des BSG (Urteile vom 24.6.1980 - 1 RA 83/79 - Juris RdNr 20; vom 24.6.1980 - SozR 6480 Art. 22 Nr. 1 S 3; vom 25.2.1992 - SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1 S 8; vom 30.6.1997 - 4 RA 69/96 - Juris RdNr 15) ist bei der Auslegung völkerrechtlicher Verträge, insbesondere - wie hier - zwischenstaatlicher Sozialversicherungsabkommen, in erster Linie von dem Wortlaut des Vertragstextes auszugehen.

    Dementsprechend ist auch in anderen Entscheidungen des BSG zu Art. 22 Nr. 3 Abk Israel SozSich (Urteile vom 24.6.1980 - 1 RA 83/79 - Juris; vom 24.6.1980 - SozR 6480 Art. 22 Nr. 1; vom 21.2.1985 - SozR 5750 Art. 2 § 9a Nr. 14; vom 25.2.1992 - SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1; vom 30.6.1997 - 4 RA 69/96 - Juris) diese Norm ausschließlich im Rahmen der Anrechnung von Ausfallzeiten erörtert worden.

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Denn es ist über einen vor diesem Zeitpunkt geltend gemachten Rentenanspruch im ersten Feststellungsverfahren zu entscheiden (§ 300 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ; vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 21. Juli 1992 - 4 RA 13/91 - und vom 25. Februar 1992 - 4 RA 14/91 -).
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 20/10 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - verspätet

    Vielmehr ist für die Auslegung neben dem Wortlaut eines Abkommens auch der Wille der Vertragsparteien zu berücksichtigen, wie er sich aus Entstehung, Inhalt und Zweck des Vertrags und der auszulegenden Einzelbestimmung ergibt (BSG vom 24.6.1980 - 1 RA 83/79 - Juris RdNr 20; vom 24.6.1980 - SozR 6480 Art. 22 Nr. 1 S 3; vom 25.2.1992 - SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1 S 8; vom 30.6.1997 - 4 RA 69/96 - Juris RdNr 15; Senatsurteil vom 20.10.2010 - B 13 R 82/09 R - Juris RdNr 35 - zur Veröffentlichung in SozR 4-6480 Art. 22 Nr. 2 vorgesehen) .
  • BSG, 30.06.1997 - 4 RA 10/96

    Anspruch auf Gewährung von Altersruhegeld - Berücksichtigung der zum israelischen

    Zwar habe das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, daß für die Anrechnung von Ausfallzeiten iS von Art. 22 Nr. 3 DISVA israelische Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Tätigkeit deutschen Pflichtbeiträgen auch im Blick auf den Eintritt in die Versicherung gleichstünden (Urteil vom 25. Februar 1992, SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1).

    Wie der Senat mit Urteil vom 25. Februar 1992 (SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1) entschieden hat, kann diesem Vertragstext nicht entnommen werden, daß dies für die Anrechnungsvoraussetzungen des Eintritts in die Versicherung nicht gelten soll; vielmehr stehen für die Anerkennung von Ausfallzeiten iS von Art. 22 Nr. 3 DISVA israelische Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Tätigkeit deutschen Pflichtbeiträgen auch hinsichtlich des Eintritts in die (deutsche) Versicherung gleich.

    Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland mit einer Reihe von Staaten Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, die "für die Anrechnung von Ausfallzeiten" ebenfalls eine Gleichstellung von Pflichtbeiträgen vorsehen (bzw vorsahen), und zusätzlich die ausdrückliche Klausel enthalten (enthielten), daß dem Eintritt in die deutsche Rentenversicherung der Eintritt in die Versicherung des anderen Abkommensstaates gleichgestellt wird (vgl BSG SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1 S 8).

    Hätten die Vertragspartner die Rechtsansicht der Beklagten geteilt, wäre eine ausdrückliche Regelung des Eintritts in die Versicherung unumgänglich gewesen (vgl BSG SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1 S 9).

  • BSG, 30.06.1997 - 4 RA 58/96

    Anspruch auf Gewährung von Altersruhegeld - Berücksichtigung der zum israelischen

    Zwar habe das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, daß für die Anrechnung von Ausfallzeiten iS von Art. 22 Nr. 3 DISVA israelische Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Tätigkeit deutschen Pflichtbeiträgen auch im Blick auf den Eintritt in die Versicherung gleichstünden (Urteil vom 25. Februar 1992, SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1).

    Wie der Senat mit Urteil vom 25. Februar 1992 (SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1) entschieden hat, kann diesem Vertragstext nicht entnommen werden, daß dies für die Anrechnungsvoraussetzungen des Eintritts in die Versicherung nicht gelten soll; vielmehr stehen für die Anerkennung von Ausfallzeiten iS von Art. 22 Nr. 3 DISVA israelische Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Tätigkeit deutschen Pflichtbeiträgen auch hinsichtlich des Eintritts in die (deutsche) Versicherung gleich.

    Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland mit einer Reihe von Staaten Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, die "für die Anrechnung von Ausfallzeiten" ebenfalls eine Gleichstellung von Pflichtbeiträgen vorsehen (bzw vorsahen), und zusätzlich die ausdrückliche Klausel enthalten (enthielten), daß dem Eintritt in die deutsche Rentenversicherung der Eintritt in die Versicherung des anderen Abkommensstaates gleichgestellt wird (vgl BSG SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1 S 8).

    Hätten die Vertragspartner die Rechtsansicht der Beklagten geteilt, wäre eine ausdrückliche Regelung des Eintritts in die Versicherung unumgänglich gewesen (vgl BSG SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1 S 9).

  • BSG, 30.06.1997 - 4 RA 65/96

    Anspruch auf Gewährung von Altersruhegeld - Berücksichtigung der zum israelischen

    Zwar habe das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, daß für die Anrechnung von Ausfallzeiten iS von Art. 22 Nr. 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit vom 17. Oktober 1973 (BGBl II 1975 S 246) idF des Änderungsabkommens vom 7. Januar 1986 (BGBl II S 863) israelische Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Tätigkeit deutschen Pflichtbeiträgen auch im Blick auf den Eintritt in die Versicherung gleichstünden (Urteil vom 25. Februar 1992, SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1).

    Wie der Senat mit Urteil vom 25. Februar 1992 (SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1) entschieden hat, kann diesem Vertragstext nicht entnommen werden, daß dies für die Anrechnungsvoraussetzungen des Eintritts in die Versicherung nicht gelten soll; vielmehr stehen für die Anerkennung von Ausfallzeiten iS von Art. 22 Nr. 3 DISVA israelische Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Tätigkeit deutschen Pflichtbeiträgen auch hinsichtlich des Eintritts in die (deutsche) Versicherung gleich.

    Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland mit einer Reihe von Staaten Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, die "für die Anrechnung von Ausfallzeiten" ebenfalls eine Gleichstellung von Pflichtbeiträgen vorsehen (bzw vorsahen), und zusätzlich die ausdrückliche Klausel enthalten (enthielten), daß dem Eintritt in die deutsche Rentenversicherung der Eintritt in die Versicherung des anderen Abkommensstaates gleichgestellt wird (vgl BSG SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1 S 8).

    Hätten die Vertragspartner die Rechtsansicht der Beklagten geteilt, wäre eine ausdrückliche Regelung des Eintritts in die Versicherung unumgänglich gewesen (vgl BSG SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1 S 9).

  • BSG, 30.06.1997 - 4 RA 69/96

    Ausfallzeiten bei der Berechnung des Wertes des Rechts auf Rente wegen

    Zwar habe das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, daß für die Anrechnung von Ausfallzeit iS von Art. 22 Nr. 3 DISVA israelische Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Tätigkeit deutschen Pflichtbeiträgen auch im Blick auf den Eintritt in die Versicherung gleichstünden (Urteil vom 25. Februar 1992, SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1).

    Wie der Senat mit Urteil vom 25. Februar 1992 (SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1) entschieden hat, kann diesem Vertragstext nicht entnommen werden, daß dies für die Anrechnungsvoraussetzungen des Eintritts in die Versicherung nicht gelten soll; vielmehr stehen für die Anerkennung von Ausfallzeiten iS von Art. 22 Nr. 3 DISVA israelische Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Tätigkeit deutschen Pflichtbeiträgen auch hinsichtlich des Eintritts in die (deutsche) Versicherung gleich.

    Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland mit einer Reihe von Staaten Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, die "für die Anrechnung von Ausfallzeiten" ebenfalls eine Gleichstellung von Pflichtbeiträgen vorsehen (bzw vorsahen), und zusätzlich die ausdrückliche Klausel enthalten (enthielten), daß dem Eintritt in die deutsche Rentenversicherung der Eintritt in die Versicherung des anderen Abkommensstaates gleichgestellt wird (vgl BSG SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1 S 8).

    Hätten die Vertragspartner die Rechtsansicht der Beklagten geteilt, wäre eine ausdrückliche Regelung des Eintritts in die Versicherung unumgänglich gewesen (vgl BSG SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1 S 9).

  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 44/96 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente - Einarbeitungszeit - Arbeitgeberauskunft

    Denn es ist über einen vor diesem Zeitpunkt liegenden Leistungsbeginn aus dem geltend gemachten Rentenrecht im Erstfeststellungsverfahren zu entscheiden (§ 300 Abs. 2 SGB VI, vgl stellvertretend Urteile des Senats vom 21. Juli 1992 - 4 RA 13/91; 25. Februar 1992 - SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1 und SozR 3-6050 Art. 46 Nr. 5 = aaO 2600 § 300 Nr. 1, SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2 = aaO 2600 § 300 Nr. 2; Urteil vom 23. Juni 1994 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 3; Urteil vom 24. Oktober 1996 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 8; Urteil vom 29. August 1996 - SozR 3-2600 § 301 Nr. 1; Urteil vom 30. Januar 1997 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 10).
  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R

    Bewertung beitragsfreier Zeiten - Israelische Versicherungszeiten -

  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 13/91

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit/Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 7/92

    Ehemalige DDR - Fachambulanz - Krankenhaus - Kirchliche Trägerschaft

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 43/02 R

    Beitragsnachentrichtung für in den USA lebende Verfolgte des Nationalsozialismus

  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 122/94

    Bereiterklärung bei der Nachentrichtung von Beiträgen

  • BSG, 07.10.1992 - GS 2/91

    Dauerrenten - Zeitliche Begrenzung der Erfassung - Dem Abfindungsbetrag

  • BSG, 30.10.1997 - 13 RA 1/96

    Anrechnung von Fremdrentenzeiten in Polen; Branchenmodell; Abkommen zwischen der

  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 38/92

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit eines im Ausland lebenden Deutschen -

  • LSG Berlin, 05.12.1995 - L 2 An 168/94

    Ausfallzeit; Anrechnung; Israel; Pflichtbeitrag; Ausland; Rentenversicherung;

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